Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen unserer Einrichtung, den Eltern, dem Träger und der Gemeinde. Er wird zu Beginn jedes KiTa-Jahres im Rahmen einer Elternversammlung gewählt. Der Rat setzt sich aus je zwei Mitgliedern pro KiTa-Gruppe zusammen und tagt mindestens dreimal jährlich. Aufgabe der Elternvertretung ist es, die Interessen der Eltern gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Träger zu vertreten.

Aufnahmekriterien:

Ü3-Kinder für das Kindergartenjahr 2022/2023

Es werden aufgenommen:

1. Kinder aus Familien, bei denen ein Familienmitglied aktiv in der katholischen Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius tätig ist oder Kinder von MitarbeiterInnen des KiTa Zweckverbandes.

2. Kinder mit katholischer Konfession, die der Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius angehören nach Geburtsdatum.

3. Kinder mit katholischer Konfession aus anderen Gemeinden nach Geburtsdatum.

4. Kinder unabhängig ihrer Konfession nach Geburtsdatum.

Dabei werden vorrangig aufgenommen:

  • Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen würden.
  • Kinder aus Familien mit persönlichen Notlagen, z.B. Ausfall einer wesentlichen Bezugsperson, Vorliegen einer Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes.
  • Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
  • Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte einer Berufstätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren.
  • Kinder, bei denen ein Erziehungsberechtigter einer Berufstätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert.

Aufnahmekriterien:

U3-Kinder für das Kindergartenjahr 2022/2023

Es werden aufgenommen:

1. Kinder aus Familien, bei denen ein Familienmitglied aktiv in der katholischen Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius tätig ist oder Kinder von MitarbeiterInnen des KiTa Zweckverbandes.

2. Kinder mit katholischer Konfession, die der Gemeinde/Großpfarrei St. Dionysius angehören und dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.

3. Kinder mit katholischer Konfession aus anderen Gemeinden, die dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.

4. Kinder unabhängig ihrer Konfession, die dem Alter entsprechend zwei Jahre in der U3-Gruppe verbleiben.

Dabei werden vorrangig aufgenommen:

  • Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen würden.
  • Kinder aus Familien mit persönlichen Notlagen, z.B. Ausfall einer wesentlichen Bezugsperson, Vorliegen einer Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes.
  • Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
  • Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte einer Berufstätigkeit nachgehen oder eine Ausbildung absolvieren.
  • Kinder, bei denen ein Erziehungsberechtigter einer Berufstätigkeit nachgeht oder eine Ausbildung absolviert.

Anmerkung:

Die o. g. Aufnahmekriterien werden jährlich mit dem Elternrat in der Sitzung: "Rat der Einrichtung" reflektiert und mit deren Zustimmung festgelegt. Die diesjährige Sitzung fand am 30.08.2022 statt.